Angebote der mobilen Versorgung zielen darauf ab, Betroffene mit psychosozialem Unterstützungsbedarf im Lebensalltag zu unterstützen, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben im vertrauten Umfeld sowie eine soziale Teilhabe zu ermöglichen. Die Hilfe kann bei alltäglichen Aufgaben zu Hause oder begleitend im Lebensumfeld stattfinden.
TAFIE - Projekt IST, Verein
Das "Integrations- und Selbstständigkeitstraining" – kurz IST – unterstützt seit Jänner 2002 Menschen mit der Diagnose Autismus und mit Problemen in der Wahrnehmungsverarbeitung bzw. mit Lernschwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Lebensalltags in Familie, Schule und Beruf. Die jüngsten Auftraggeber_innen von IST sind Schulanfänger_innen, hauptsächlich Jugendliche und auch Erwachsene können vom Angebot von IST profitieren – so lange, bis sie ihre persönlichen, realistisch gesetzten Ziele erreicht haben
Leistungsangebot
- Sozialpsychiatrische Einzelbegleitung / Case-Management
- Vollzeitbetreutes Wohnen
- Tagesstruktur, Tagesstruktur in Wohnhäusern
- Intensivbegleitung (1:1) in Verbindung mit Wohnen oder Tagesstruktur
- Begleitung von Jugendlichen mit Nachreifungsbedarf nach Ende der Schulpflicht (NEBA-Linie)
- Sozialpsychiatrische Einzelbegleitung zur Erlangung größtmöglicher Selbständigkeit
- Begleitung und Förderung von Jugendlichen mit verschiedenen (auch sozialen) Problemlagen an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf – Vorbereitung auf eine Berufsausbildung (AusbildungsFit)
TAFIE - Projekt IST, Verein
Egger-Lienz-Straße 2, 6112 WattensTel.0676/84555645
sekretariat@tafie.at
website: www.tafie.at
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 9:00 – 13:00
Öffentlich erreichbar mit: Postbus 4123, 4125, 8330
Kriterien der Inanspruchnahme
Erstkontakt telefonisch bzw. nach Terminvereinbarung
Kriterien der Inanspruchnahme: Genehmigung vom Land Tirol (Projekt IST)
Zugangswege sind niederschwellig, Kontaktaufnahme selbst, durch Angehörige oder begleitende Institutionen auf Empfehlung durch Beratungsstellen, Information im Internet etc.
Der Erst- und weitere vorbereitende Kontakte sind kostenlos, nach privatrechtlicher Genehmigung der Leistung werden diese Kosten durch die Abteilung Soziales der Tiroler Landesregierung getragen. Dafür kann die Behörde einen Selbstbehalt vorschreiben – abhängig von den Einkommensverhältnissen der leistungsbeziehenden Person.