Behinderung

Begünstigte behinderte Menschen 
Im Berufs-Leben kann es ein Vorteil sein, 
wenn Sie zum Personen-Kreis der 
"begünstigten behinderten Menschen" gehören. 
Es gibt verschiedene Unterstützungs-Angebote.
Diese Angebote helfen mit, 
dass Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz 
bekommen oder behalten können. 
Informationen bekommen Sie 
bei einer persönlichen Beratung 
oder im Internet: 
www.sozialministeriumservice.at 

Welche Voraussetzungen gibt es?
"Begünstigte Behinderte" sind Menschen, 
die einen Grad der Behinderung 
von mindestens 50 Prozent haben. 
Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft haben 
oder gleichgestellt sein. 
Das sind zum Beispiel Bürgerinnen und Bürger 
aus anderen EU-Ländern.

Wer kann NICHT zu den 
begünstigten Behinderten gehören? 

    • Schülerinnen und Schüler
    • Studierende 
    • Menschen, die dauerhaft eine Pension bekommen 
und keinen Arbeits-Platz haben. 

Was muss ich tun? 
Stellen Sie einen Antrag 
beim Sozialministerium-Service. 
Sie bekommen das Formular für den Antrag im Internet 
oder direkt beim Sozialministerium-Service, 
Landes-Stelle Tirol. 
Der Antrag ist kostenlos. 
Sie müssen eine ärztliche Untersuchung machen. 
Das machen Ärztinnen und Ärzte, 
die von der Behörde den Auftrag dazu bekommen. 
Sie bekommen dann einen Bescheid 
vom Sozialministerium-Service. 
In dem Bescheid steht, 
ob Sie begünstigt behindert sind. 

Welche Dokumente brauche ich?
Sie müssen folgende Dokumente 
mit dem Antrag abgeben: 
    • Die letzten medizinischen Berichte, 
zum Beispiel Befunde oder Gutachten. 
Diese dürfen höchstens 2 Jahre alt sein. 
    • Kopie vom Reise-Pass oder Personal-Ausweis. 
    • Personen aus Ländern, 
die nicht zur EU gehören: 
gültige Aufenthalts-Bewilligung. 
    • Wenn Sie Pflege-Geld bekommen: 
gültiger Bescheid über das Pflege-Geld. 

Welche Vorteile habe ich, 
wenn ich zu den "begünstigt Behinderten" gehöre?
    • Sie bekommen besondere berufliche Förderungen. 
    • Sie haben einen besseren Schutz vor Kündigung. 
    • In manchen Berufen und Betrieben 
bekommen Sie zusätzlichen Urlaub. 
Das steht im Kollektiv-Vertrag, im Dienstrecht 
oder in Betriebs-Vereinbarungen. 
    • Sie bekommen einen Freibetrag für die Lohn-Steuer. 
Das können Sie auch ab einem 
Grad der Behinderung von 25 Prozent bekommen. 
    • Sie können eine Ermäßigung für Fahrtkosten bekommen, 
zum Beispiel bei der ÖBB. 
Das geht ab einem Grad der Behinderung von 70 Prozent.